Neuerschließungen

Ein Etablieren neuer Routen oder von Varianten zu Bestehendem unterliegt, wie aus vielen Mittelgebirgen bekannt, einigen Reglementierungen. Insbesondere deshalb, weil sehr viele der hiesigen Felsen sich im Biosphären- und damit Schutzgebiet befinden.

Klar ist, dass die Möglichkeiten für „würdige Linien“ immer weniger werden. Gleichzeitig ist die Gesetzeslage über „das Verändern sogenannter Fels-Flur-Komplexe“ prägnant, Konflikte mit den Naturschutz-Behörden und -Verbänden liegen allenthalben in der Luft.

Auch wenn es also kein Zonierungskonzept für Routen in der Südpfalz gibt, ist es notwendig, dass Erschließungen mehr als maßvoll und äußerst zurückhaltend unternommen werden.

Jede/r kann sich leicht selbst ein Bild davon machen, was den Natursport begeisterten Kletterern droht, wenn bestimmte Einschränkungen nicht befolgt werden.

Die positive Arbeit des Arbeitskreises „Klettern und Naturschutz“ und seiner Fachgruppen wird von den zuständigen Kreisverwaltungen als untere Landespflegebehörde unterstützt. Leider muß festgestellt werden, daß trotz der Empfehlungen des Arbeitskreises zum „sanften Klettern“ nach wie vor neue Kletterrouten erschlossen, Magnesia verwendet, Kiesel zementiert werden usw. Durch diese negative Entwicklung läuft der Klettersport zukünftig Gefahr, stark reglementiert bzw. eingestellt zu werden.

Die Problematik soll an dieser Stelle nochmals verdeutlicht werden: Die Felsen im Naturpark Pfälzerwald wurden 1959 bzw. 1968 zum weitaus überwiegenden Teil als Naturdenkmäler ausgewiesen. §2 der zugrundeliegenden Rechtsverordnung lautet: Die Entfernung, Zerstörung oder sonstige Veränderung der Naturdenkmale ist verboten. Unter dieses Verbot fallen alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Naturdenkmale oder ihre Umgebung zu schädigen oder zu beeinträchtigen, z.B. durch Anbringen von Aufschriften, Errichten von Verkaufsbuden, Bänken oder Zelten, Abladen von Schutt udgl. Als Veränderung eines Naturdenkmals gilt auch das Ausästen, das Abbrechen von Zweigen, das Verletzen des Wurzelwerkes oder jede sonstige Störung des Wachstums, soweit es sich nicht um Maßnahmen zur Pflege des Naturdenkmals handelt. Die Besitzer oder Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, Schäden oder Mängel an Naturdenkmälern der Naturschutzbehörde zu melden.

Als Konsequenz dieser Rechtsverordnung muß festgestellt werden, daß der Klettersport durch die zuständigen Kreisverwaltungen bisher lediglich geduldet wird; sollten die o.g. negativen Entwicklungen nicht durch einen freiwilligen Verzicht der Klettersportler gestoppt werden, so werden die Behörden zukünftig offiziell zum Handeln gezwungen. Dies hätte u.U. die ganzjährige Sperrung aller als Naturdenkmal ausgewiesenen Felsen für den Klettersport zur Folge; nicht nur die Brutfelsen der Wanderfalken wären davon betroffen. Im Interesse aller Klettersportler sollte in Zukunft von allen konsequent auf die Neuerschließung von Routen, Magnesiaeinsatz usw. verzichtet werden. Ca. 5.000 Kletterrouten sind mehr als genug.

Landau, Pirmasens, den 01.12.1995

  • Dabei ist es insbesondere von Bedeutung, die Vegetation sowohl im Routenverlauf als auch am Einstieg möglichst unberührt zu lassen.
  • Wichtig ist auch, dass keine kletterhallenähnlichen Bohrhakenabstände zutage treten.
  • Mobilen Sicherungsmitteln sollten fix verankerten Bohrhaken stets der Vorzug gegeben werden.
  • Es dürfen nur Bohrhalen anerkannter Sorte verwenden. Siehe Sanierung.
  • Einer zunehmende Routendichte darf im Hinblick auf bestehende Routen keine eklatante Änderungen bei den Absicherungsmöglichkeiten erfolgen.
  • Eine „letzte Standortbestimmung“ innerhalb der Fachgruppe erfolgte Ende 2013.
  • Gut beraten ist, wer bei Felsen, an denen bisher nahezu nicht oder noch nie geklettert wurde, eingehender erfragt, ob sein geplantes Vorgehen den Klettersport voranbringt.
  • Auf den Passus über manipulierte Routen in den Richtlinien für sanftes Klettern sei hier ausdrücklich hingewiesen.
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